Nur die Geschäftsbedingungen in der niederländischen Sprache sind gültig. Unter Verkaufskonditionen werden für Ihre Info erwähnt:

1. Für das Rechtsverhältnis zwischen BELVEN und dem Kunden gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Dienstleistungen und Rechnungen von BELVEN sowie für alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen BELVEN und dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden in allen Fällen ausgeschlossen, auch dann, wenn eine ausdrückliche Abweisung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch BELVEN nicht ausdrücklich formuliert wurde. Durch sein (implizites) Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, vollumfänglich auf die Gültigkeit seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verzichten.

Abweichungen von den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn BELVEN der betreffenden Änderung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Alle Angebote, Preise und Sonderangebote sind unverbindlich und werden ausschließlich im Wege der Auskunftserteilung erlangt. Bestellungen gelten nur als akzeptiert bzw. angenommen, wenn diese vom verantwortlichen Beauftragten oder vom betreffenden Befugten von BELVEN schriftlich bestätigt und unterschrieben wurden und/oder nachdem eine gegebenenfalls verlangte Vorauszahlung durch den Kunden erfolgt ist. Es ist ausschließlich den verantwortlichen Beauftragten oder den betreffenden Befugten von BELVEN gestattet, Beträge zu verlangen; andere Mitarbeiter von BELVEN wie beispielsweise die Angestellten von BELVEN sind nicht hierzu befugt.

3. BELVEN behält sich ausdrücklich das Recht vor, die angegebenen Preise zu erhöhen, wenn einer oder mehrere Kostenpreisfaktoren (u.a., jedoch nicht hierauf beschränkt, die Grund‐ und Rohstoffpreise, Personalkosten, Versicherungsaufwendungen, Energie‐ oder Transportkosten u. dgl.) steigen, auch wenn diese Preissteigerungen infolge vorhersehbarer Umstände eingetreten sein sollten. Sofern nicht ausdrücklich abweichende Angaben gemacht werden, sind die angegebenen Preise Nettopreise und enthalten daher keine MwSt. oder sonstige Abgaben und/oder Gebühren. Letztere gehen, sofern zutreffend, stets zu Lasten des Kunden.

4. BELVEN garantiert lediglich, dass die verkaufte Ware ausschließlich geeignet ist zur Benutzung im Rahmen des vorgeschriebenen Verwendungszweckes, der in den Einbau‐ und/oder Gebrauchsanleitungen beschrieben ist. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich anderslautende Vereinbarungen getroffen haben, ist BELVEN nicht verpflichtet, die speziellen Anwendungen oder den speziellen Verwendungszweck des Kunden bzw. die vom Kunden gewünschte Art der Verwendung der gekauften Waren zu kennen oder diese zu berücksichtigen, sodass BELVEN diesbezüglich nicht haftpflichtig ist bzw. keine Haftung hierfür übernimmt. Ausschließlich der Kunde haftet für die Folgen, die sich aus der von ihm gewünschten speziellen Art der Anwendung des von ihm gekauften Produkts oder aus dem von ihm, dem Kunden, bestimmten speziellen Verwendungszweck der von ihm gekauften Ware ergeben.

5. Sofern nicht schriftlich anderweitige bzw. abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, sind die von BELVEN angegebenen Liefer und/oder Ausführungszeiten ausschließlich indikativer Art und gelten nur annäherungsweise, sind jedoch niemals verbindlich. Eine verzögerte Ausführung oder verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht, die Ausführung oder Lieferung abzulehnen und kann daher nicht als Grund für eine Schadensersatzforderung bzw. für die Leistung von Schadensersatz dienen.

6. BELVEN behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen und die betreffenden (Teil‐)Lieferungen entsprechend dem Lieferumfang in Rechnung zu stellen. Die Teillieferung einer Bestellung oder eines Auftrags berechtigt den Kunden in keinem Fall, die Zahlung abzulehnen oder zu verweigern.

7. Alle bestellten Waren müssen aus den Lagern von BELVEN bezogen werden (Lieferung AB WERK BELVEN in Mechelen) und werden stets auf Risiko und Rechnung des Kunden verschickt, auch dann, wenn der Versand durch BELVEN selbst erfolgt. Die Verpackungskosten gehen stets zu Lasten des Kunden. Im Falle einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch BELVEN können die Verpackungen von BELVEN zurückgenommen werden.

8. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Belieferung direkt zu überprüfen, ob die Qualität und/oder Menge der gelieferten Waren mit den vereinbarten Konditionen übereinstimmt. Nicht vereinbarungsgemäße Lieferungen müssen abgelehnt werden. Beschwerden oder Einwände bezüglich sichtbarer Mängel an der gelieferten Ware sind per Einschreiben mit einer deutlichen Beschreibung des Defekts/Mangels bzw. mit einer klaren Formulierung der Beschwerde innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zuzustellen. Beschwerden oder Einwände dieser Art haben keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlungspflicht des Kunden. Nach dieser fünftägigen Frist gelten die erhaltenen Lieferungen als definitiv und vollumfänglich angenommen/akzeptiert. Beschwerden und/oder Einwände wegen sichtbarer Mängel oder Schäden werden nur angenommen und untersucht, sofern der Kunde die Ware noch nicht benutzt hat.

9. Mit Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme der bestellten Ware. Bestellungen maßgefertigter Ware können nicht storniert werden. Im Falle der Stornierung einer Bestellung von Lagerware vor der Auslieferung ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigungspauschale in Höhe von 25% des Verkaufspreises der stornierten Ware an BELVEN verpflichtet; ungeachtet dessen ist BELVEN berechtigt, auch dann eine Vergütung des entstandenen Schadens zu fordern, wenn dieser Schaden nachweislich höher ist als der vorgenannte Bestellwert.

10. Rücksendungen werden nur nach unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis zurückgenommen/akzeptiert. Es werden ausschließlich unbenutzte Waren zu einem Wert von maximal 75% des Verkaufspreises (ohne MwSt.) zurückgenommen, sofern die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt wird. Rücksendungen erfolgen stets auf Risiko und Rechnung des Kunden. Maßgefertigte Ware kann nicht zurückgeschickt werden.

11. Unsere Rechnungen sind in der Geschäftsstelle von BELVEN in bar zu zahlen, es sei denn, dass diesbezüglich ausdrücklich und in schriftlicher Form anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Das Wechselkursrisiko trägt stets der Kunde.

12. Beschwerden oder Einwände bezüglich der Rechnung müssen uns per Einschreiben mit einer deutlichen Beschreibung der Beschwerde innerhalb von 5 Tagen gerechnet ab dem Versanddatum der Rechnung zugestellt werden. Beschwerden oder Einwände dieser Art haben keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlungspflicht des Kunden. Nach dieser fünftägigen Frist gelten die erhaltenen Rechnungen als definitiv und vollumfänglich angenommen/akzeptiert.

13. Bei ausbleibender Zahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum werden alle übrigen offenen Rechnungen ohne vorherige Inverzugsetzung von Rechts wegen fällig bzw. einklagbar und werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 8% des Auftragswertes auf Jahresbasis fällig, die ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnet werden. Ferner ist BELVEN in diesem Falle berechtigt, alle laufenden Bestellungen auszusetzen.

14. Bei verspäteter Zahlung ist der Kunde ebenfalls zur Zahlung einer Pauschale Entschädigung in Höhe von 8% des Auftragswertes an BELVEN verpflichtet, die für die Kosten der außergerichtlichen Inkasso‐ bzw. Förderungsmaßnahmen erhoben wird und die mindestens 40 Euro beträgt; ungeachtet dessen ist BELVEN berechtigt, eine Vergütung für gerichtliche Mahn‐ und Inkassokosten sowie für sonstige Schäden, die nicht direkt durch die verspätete Zahlung verursacht wurden, zu verlangen.

15. Eigentumsvorbehaltsklausel: die Ware wird erst dann Eigentum des Kunden, wenn der volle Rechnungsbetrag, der für die betreffenden Waren berechnet wurde, vom Kunden bezahlt wurde, wobei dieser Betrag gegebenenfalls noch um Verzugszinsen, Entschädigungsvergütungen und/oder andere Kosten erhöht werden kann. In Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht dennoch das Risiko etwaiger Beschädigungen und/oder eines etwaigen Verlusts der erworbenen Ware im Moment der Lieferung auf den Kunden über. Bei einer Rückforderung der Ware aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsklausel ist BELVEN befugt, die vom Kunden etwaig geleisteten Vorauszahlungen zwecks Entschädigung für möglicherweise beim Wiederverkauf entstandene Verluste oder Einbußen einzubehalten.

16. Verkauft der Kunde die unter der Bedingung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel gelieferten Waren weiter, so tritt der Kunde alle Schuldforderungen, die sich aus diesem Wieder‐ bzw. Weiterverkauf ergeben, an BELVEN ab, auch wenn die Güter (vom Kunden oder auf dessen Veranlassung hin) weiterverarbeitet wurden.

17. Wird auf Bitte des Kunden ein Lieferschein oder eine Rechnung auf den Namen eines Dritten ausgestellt, so bleibt der Kunde dennoch verantwortlich und steht dafür ein, dass die betreffende Rechnung bezahlt wird.

18. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass BELVEN die Entlastungen, Ausnahmen und Garantiebeschränkungen, die BELVEN durch seine Lieferanten möglicherweise erfährt, an ihn, den Kunden, weitergeben kann. Eine etwaige Garantie auf einen Artikel ist beschränkt auf den Zeitraum von maximal 12 Monate nach Lieferung. Die Haftung von BELVEN für defekte Waren ist in jedem Falle beschränkt auf eine etwaige Reparatur oder einen Austausch des defekten Artikels und nach Ermessen von BELVEN auf einen etwaigen Versand der betreffenden Austauschware ab Lager, vorausgesetzt, dass die Ware korrekt gemäß unseren Montage‐ und Installationsanleitungen montiert oder platziert wurde. Die neuesten Fassungen dieser Anleitungen sind jederzeit auf unserer Website www.belven.com zu finden. Der Kunde kann in keinem Fall einen weiteren Schadensersatz von BELVEN fordern.

19. Ausgenommen im Falle, dass eine Haftpflicht seitens BELVEN infolge von Betrug, absichtlichen Fehlern oder grober Fahrlässigkeit bestünde, ist die Gesamthaftung von BELVEN und seiner Angestellten für Schäden jederzeit beschränkt auf die Summe der von BELVEN abgeschlossenen gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Diese Deckung beträgt pro Versicherungsjahr maximal EUR 2 500 000 für alle versicherten Schäden zusammen, unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle, und EUR 500.000 pro Versicherungsjahr für Ein‐ und Ausbaukosten, wobei eine Beschränkung auf maximal EUR 125 000 je Schadensfall gilt. Ist der Käufer, Kunde oder Besteller/Auftraggeber der Auffassung, dass die versicherte Summe zu niedrig ist, so ist er gehalten, seinerseits eine Zusatzversicherung zur Abdeckung des Restrisikos bzw. der Restsumme abzuschließen. Darüber hinaus ist BELVEN nicht haftbar für mögliche immaterielle oder indirekte Schäden oder für Folgeschäden bzw. nicht zur Zahlung dieser Schäden verpflichtet. Zu diesen Schäden zählen (jedoch nicht hierauf beschränkt): Einbußen des Geschäftswertes oder Verlust von Kunden, (Erhöhung von) Verwaltungs‐, Personal‐ oder andere(n) allgemeine(n) Kosten, Produktionseinschränkungen‐ oder Ausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangene Gewinne, Umsatzeinbußen, Forderungen Dritter u. dgl.

20. Wird das Vertrauen, das BELVEN im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Kunden hat, in Mitleidenschaft gezogen durch gerichtliche Anordnungen oder Maßnahmen gegenüber dem Kunden und/oder durch andere Ereignisse, die das Vertrauen von BELVEN beeinträchtigen bzw. erschüttern, wodurch BELVEN Zweifel hegt hinsichtlich der Frage, ob der Kunde seine Verpflichtungen erfüllen wird oder erfüllen kann, so behält sich BELVEN das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil derselben auszusetzen und vom Kunden erst geeignete Sicherheiten zu verlangen, auch dann, wenn die Ware bereits vollständig oder teilweise verschickt wurde. Weigert sich der Kunde, auf die diesbezüglichen Fragen bzw. Einwände von BELVEN einzugehen, behält sich BELVEN das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil derselben zu stornieren; ungeachtet dessen ist BELVEN berechtigt, Schadensersatz und Zinsen zu verlangen.

21. Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, für nichtig erklärt oder geändert werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

22. Für alle Bestellungen, Lieferungen, Vereinbarungen und Verträge sowie für alle hieraus entstehenden Verpflichtungen gilt ausschließlich belgisches Recht, ausgenommen sofern die Bestimmungen des internationalen Privatrechts gelten. Die Anwendung des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.

23. Für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen entstehen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Mechelen zuständig. Etwaige Konflikte oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und BELVEN entheben den Kunden nicht von seiner Verpflichtung der fristgerechten Zahlung.

F062/6/221015‐D